Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
Inhalt
Sachverhalt
Aufgrund der monatelangen interdisziplinären Abklärung zur Anlage eines Magenbypasses bei der adipösen Klägerin zwischen Chirurgie, Psychosomatik und Stoffwechselambulanz wusste diese grundsätzlich über den Eingriff und die damit möglicherweise verbundenen Nachteile – wie Veränderung der Verdauung, Blähungen etc. – Bescheid und nahm diese auch in Kauf.
Die umfassende ärztliche Aufklärung erhielt sie jedoch erst am späten Nachmittag des Vortages der Operation, wobei die Ärztin mithilfe eines Aufklärungsbogens über alle Komplikationen und Folgebeschwerden informierte.
Rechtliche Beurteilung
Es gab schon Fälle, in welchen der OGH die Aufklärung am Vortag für rechtzeitig befunden hat, z. B. bei Dringlichkeit einer operativen Sanierung eines Bänderrisses – eine zehnstündige Überlegungsfrist war ausreichend.
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt. Diese Frist ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
In diesem Fall haben jedoch bereits die Unterinstanzen zu Recht erkannt, dass für die Klägerin zum tatsächlichen Aufklärungszeitpunkt ein Verschieben oder Absagen der Operation nicht mehr zumutbar und daher die Aufklärung nicht rechtzeitig war.
Die Klägerin drang daher mit ihrem Schadenersatzbegehren aufgrund der nicht rechtzeitigen Aufklärung durch.
Stand: 27. August 2024
Bild: H_Ko - stock.adobe.com
Sie benötigen zusätzliche Informationen zu diesem Steuerthema? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater in Wien, spezialisiert u.a. auf die steuerliche Begleitung von Firmengründungen.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.