Steuern: Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?
Inhalt
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einer eigenen umfangreichen Information auf steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Monate hin. Diese Information umfasst folgende Themenbereiche (ausgewählte Eckpunkte):
Verlängerung von Fristen
Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen. Möglich ist ein
Antrag auf Stundung oder Ratenzahlungen,
Antrag auf Neuverteilung der Ratenzahlung,
Antrag von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen,
Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen und
Antrag auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommensteuer
Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen
Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden. Umfangreiche Info, wie Kosten für
die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen,
die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände, und
die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein können.
Freibetragsbescheide
Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer
Die gesamte Info ist auf https://findok.bmf.gv.at/ unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.
Stand: 27. November 2023
Bild: mbruxelle - stock.adobe.com
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